Liebe Tanzfreunde!
Es gibt wieder etwas Hoffnung für unsere Tanzschule. Der Senat hat am 28.5.2020 u.a. einige Lockerungen beschlossen, die uns Tanzen wieder, wenn auch noch in reduzierter Form, ab dem 7.6.2020 möglich machen.
Mit Blick auf die nach wie vor vorhandene Ansteckungsgefahr durch das Covid-19-Virus müssen wir und wollen wir zum Schutz der Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter, die bestehenden Auflagen erfüllen. Dazu müssen wir alle beitragen.
Die Tanzschule prüft die seit gestern vorliegenden Details auf ihre Umsetzungsfähigkeit in Bezug auf unsere Tanzgruppen. Derzeit dürfen nur max. 8 Personen incl. Trainer gleichzeitig im Tanzraum sein. D.h. die bestehenden Tanzgruppen müssen in feste Untergruppen geteilt werden. Außerdem müssen beim Tanzen Abstände eingehalten werden. Mit Kontakt dürfen nur Paare aus demselben Haushalt trainieren.
Die Kontrolle über die Einhaltung aller Vorschriften muss sichergestellt werden. Wir werden u.a. die erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen (organisierter Ein- und Ausgang, Desinfektion, Lüftung, Gruppenteilung usw.) für einen ersten Schritt in den Tanzbetrieb organisieren müssen.
Die Tanzschule wird alles tun, um die geforderten Voraussetzungen bis zum 7.6.2020 umzusetzen.
Über weitere Einzelheiten ( Gruppen- u. Uhrzeitanpassungen, Hygiene- u.Verhaltensregelung ) werden wir Euch zeitnah informieren.